Die Frage, wo man sein Wohnmobil parken darf, sorgt immer wieder für Verwirrung. Wenn man nicht gerade auf Reisen ist, muss der Camper ja irgendwo abgestellt werden. Doch wo darf man sein Wohnmobil hinstellen und wie lange? Auch das Abstellen in Wohngebieten wirft oft Fragen auf. Wir zeigen dir, wo du dein Reisemobil abstellen darfst und ob du, wenn du gerade durch Deutschland reist, darin auch übernachten kannst.
Wohnmobil parken, wo ist es erlaubt?
Grundsätzlich darf man sein Wohnmobil unbegrenzt lange auf Parkplätzen und öffentlichen Straßen abstellen, solange es nicht durch ein Schild verboten ist. Die einzigen Voraussetzungen dafür:
- Das Wohnmobil hat weniger als 7,5 Tonnen.
- Es ist zugelassen.
Dann braucht man sich keine Sorgen machen und kann es ganz normal hinstellen. Wenn das Gefährt jetzt allerdings über 7,5 Tonnen wiegt, dann sieht die Rechtslage schon anders aus. Laut StVO ist das längere stehenbleiben dann von 22 bis 6 Uhr und an Sonn- und Feiertagen in geschlossenen Ortschaften, in Erholungs- und Wohngebieten nicht erlaubt.
Allerdings kann es auch sein, dass die Stadt oder Gemeinde gesonderte Bedingungen für das Abstellen von Wohnmobilen erlassen hat. Da solltest du dich vorher unbedingt informieren.
Solltest du Saisonkennzeichen haben, dann darauf achten, dass das Wohnmobil dann außerhalb des auf dem Verkehrszeichen angegebenen Nutzungszeitraums als nicht angemeldet gilt und dementsprechend nicht im öffentlichen Raum dauerhaft geparkt werden darf.
Den Camper im Wohngebiet parken
Wenn dein Wohnmobil bis 7,49 Tonnen wiegt, dann gibt es keine Einschränkungen für das Parken im Wohngebiet. Allerdings gibt es auch hierzu Regelungen in der Straßenverkehrsordnung. Wichtig ist, dass man keine Behinderung darstellt und beispielsweise auch keine Verkehrszeichen verdeckt, was allein durch die Größe des Reisemobils durchaus passieren kann.
Auch bei Gehwegen muss man aufpassen. Nur Fahrzeuge mit einem Gewicht bis zu 2,8 Tonnen dürfen, wenn es durch ein Schild explizit erlaubt ist, halbseitig auf dem Gehsteig abgestellt werden.
Wildcampen – parken und schlafen im Wohnmobil
Das Wildcampen im Wohnmobil ist in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt. Allerdings gibt es eine Sonderregelung, die das Wiederherstellen der Fahrtüchtigkeit als Grund anerkennt, um eine Nacht im Wohnmobil zu verbringen. Dabei darf man dann auch am Straßenrand Halt machen, wenn man niemanden behindert. Allerdings heißt es lediglich das Fahrzeug abstellen und darin nächtigen. Das Ausfahren der Markise oder das Rausstellen von Campingstühlen ist nicht gestattet. Wenn du nähere Infos zum Thema Wildcampen finden möchtest, dann ist unser Beitrag zum Wildcampen in Europa sicherlich hilfreich.
Zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit geht man von einem Zeitrahmen von bis zu 10 Stunden aus. Alles darüber ist dann schon wieder Wildcamping.
Übernachten an Autobahnraststätten
Wenn du auf dem Weg in den Urlaub bist, dann ist bei langen Strecken oft eine Schlafpause nötig. Autobahnraststätten bieten sich dafür an. Allerdings gibt es meistens keine extra für Wohnmobile ausgewiesenen Parkplätze. Wer einen Camper mit mehr als 7,5 t hat, der darf rein theoretisch auf den Lkw Parkplätzen stehen.
Tipp: Lkw Fahrer haben festgelegte Lenk- und Ruhezeiten. Die Parkplätze an den Autobahnen sind eh schon knapp und so möchten wir darauf hinweisen, dass man die Autobahn aus Rücksichtnahme auf die Berufskraftfahrer besser verlassen und sich dort einen Platz für die Nacht aussuchen sollte.
Wichtig zu beachten sind generell die Zusatzschilder, die unter den Parkplatzschildern angebracht sind. Diese zeigen eindeutig, wo man stehenbleiben darf. Ist beispielsweise ein Pkw unter dem Parkplatzschild, dann ist das Abstellen nur für Pkws erlaubt und für Wohnmobile und Lkws verboten. Allerdings gibt es natürlich auch spezielle Wohnmobil Parkplätze. Doch danach muss man an Autobahnen oft noch suchen.
Alleine aufgrund der erhöhten Kriminalität und Geräuschkulisse an Autobahnen gibt es wesentlich komfortablere Orte, wo man sein Wohnmobil parken kann. Deswegen empfehlen wir das Abfahren und Suchen eines Übernachtungsplatzes ein wenig abseits der Schnellstraße.
StVO Regelungen
Im Allgemeinen sind die gesetzlichen Bestimmungen beim Parken in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Wer sich die gesetzlichen Regelungen durchlesen möchte, kann das hier tun.
Zusammenfassung
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Wohnmobile, bis zu einem gewissen Gewicht, beim Parken wie Pkws behandelt werden. Dort, wo man niemanden behindert oder keine wichtigen Verkehrszeichen o. ä. verdeckt, kann man sein Wohnmobil parken. Es gibt keine zeitlichen Einschränkungen, wie beispielsweise bei Wohnwagen, die maximal für zwei Wochen geparkt werden dürfen.
Sollte sich ein Anwohner an deinem Wohnmobil stören, lohnt es sich allerdings immer das Gespräch zu suchen. Oftmals lassen sich kleinere Streitigkeiten dadurch ohne großes Tamtam beilegen.
Wenn du auf Reisen bist, dann versuche Wohnmobil Parkplätze zu finden. Sollte es keine geben, dann einfach darauf achten, ob die Plätze durch diverse Verkehrszeichen das Parken dort einschränken.
Beitrag erstellt: 05.11.2017
Du möchtest mehr Infos zum Thema Reisemobil? Dann sind bestimmt folgende Beiträge interessant:
5 Kommentare für “Wo und wie lange darf ich mein Wohnmobil parken?”
Robby
Hallo,
anbei der §12 StVO in dem alles beschrieben steht, was man zum Parken und Halten wissen muss. Ich gehe davon aus, dass man sein Fahrzeug nur dort parkt, wo man auch reinpasst. Das wäre ja, als müsste ich einem Wohnmobilhalter erklären, dass er nur in die Tiefgarage fahren kann, wenn diese so hoch ist, wie sein Fahrzeug. 😉 Ein bisschen eigenes Denkvermögen setze ich bei meinen Beiträgen einfach voraus.
https://dejure.org/dienste/lex/StVO/12/1.html
Neugier_ist_der_Katze_Tot
Eigentlich ein guter Artikel aber wie in den meisten anderen Seiten wird hier nur bei der Parkbeschränkung auf das Gewicht eingegangen und nicht auf die Länge des Fahrzeugs. Diesbezüglich habe ich zwar einiges für Transporter gelesen was aber auch meist im Zussamenhang mit irgendwelchen zeitlich begrenzten Sondererlaubnissen steht, aber nichts was auf Wohnmobile anwendbar ist. Was ich weiß ist das Parkplätze die parallel zur Fahrbahn stehen oft eine Länge von 6m haben und welche die Quer stehen oft nur eine Länge von 5m. Nun gibt es aber auch Wohnmobile unter 7,5t mit Fahrzeuglängen von 7m oder 8m. Dürfen die überhaupt in der Stadt parken, und wenn dann wo und nach welcher Grundlage?
Stefan
Hallo Michael,
vielen Dank für Deine Ergänzung.
Viele Grüße
Stefan
Michael
Eine wichtige Einschränkung wird hier nicht erwähnt: Jedes Fahrzeug kann nach drei Tagen abgeschleppt werden, wenn in der Zwischenzeit ein temporäres Halteverbots angeordnet wurde. D.h. man darf zwar länger stehen, muss aber theoretisch alle drei Tage überprüfen, ob ein Halteverbot erlassen wurde.
siehe https://www.lawblog.de/index.php/archives/2015/02/06/kein-unbegrenztes-parken/
Steffi
Hallo,
mich würde folgendes interessieren. Darf ich mein angemeldetes Wohnmobil im eigenen Hof parken? Oder gibt es in den einzelnen Gemeinden Parkverbote auf dem Privatgrundstück?