Wer sich einen neuen Camper oder Wohnwagen anschaffen oder für den Urlaub mieten möchte, fragt sich zwangsläufig, ob er denn die nötige Fahrerlaubnis für das Gefährt besitzt. Denn alle nach 1999 Geborenen müssen in diesem Zusammenhang ein paar Einschränkungen hinnehmen. Wir zeigen, ob es einem speziellen Wohnwagen oder Wohnmobil Führerschein gibt und was du mit welchem Schein genau fahren darfst.
Was für einen Führerschein braucht man für ein Wohnmobil?
Diese Frage muss man so mit “Nein” beantworten, denn man kann nicht in die Fahrschule gehen und einen speziellen Führerschein für Wohnmobile erlangen. Allerdings musst du aufpassen, wann du deinen Führerschein gemacht hast, denn das hat großen Einfluss darauf, welches Fahrzeug du fahren darfst.
Genau das sehen wir uns nun mal im Detail an.
Kann ich mit meinem normalen Führerschein ein Wohnmobil fahren?
Wer sich fragt, ob man mit dem normalen Führerschein ein Wohnmobil fahren darf, der muss auf das Datum schauen, wann er die Fahrerlaubnis erhalten hat.
Gerade die, die ihre Fahrerlaubnis vor 1999 erhalten haben, können nun aufatmen. Denn hier darf fast alles gefahren werden. Ich habe das Glück, dass ich meinen Schein noch vor der Umstellung gemacht habe.
Robby hingegen gehört zu den Pechvögeln, die ihren Führerschein nach 1999 bekommen hat, was mit einigen Einschränkungen verbunden ist. So darf sie unseren Lkw mit seinen 7,49 Tonnen nicht fahren, ohne den Lkw-Schein zu machen.
Doch sehen wir uns das mal genauer an.
Führerschein vor 1999 gemacht: Hier gibt es kaum Einschränkungen
Wer seinen Pkw-Führerschein vor 1999 gemacht hat, so wie ich, muss schon sehr groß einsteigen, um an seine Grenzen zu stoßen. Wenn Du deinen “Rosa Lappen” gegen die Scheckkarte getauscht hast, sollten die folgenden Führerscheinklassen eingetragen sein. Damit kann man wirklich fast alles fahren.
- B
- C1
- BE
- C1E
- CE
Auf die kleineren Klassen wie M, L, A oder AM werde ich nicht eingehen, da ich nicht den Rahmen sprengen möchte und sie für das Thema Wohnmobil Führerschein nicht relevant sind. Wer dennoch Interesse hat, kann sich bei Wikipedia darüber informieren.
Führerschein nach 1999 gemacht: Hier gibt es Einschränkungen
Hast Du deine Fahrerlaubnis nach 1999 erlangt, wirst Du von Anfang an die kleine Scheckkarte dein Eigen nennen. Allerdings sieht bei einem Blick auf die Karte alles etwas nüchterner aus. Vermutlich ist nur bei B ein Sternchen und wahrscheinlich bei M oder L, aber was bedeuten eigentlich die einzelnen Klassen und was darf man damit fahren?
Führerscheinklasse B – welchen Wohnwagen darf ich ziehen und welches Wohnmobil fahren?
Du darfst mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse bis 3500 kg bewegen. Außerdem ist es dir erlaubt, generell Anhänger bis zu einem maximalen Gewicht von 750 kg zu ziehen. 2013 gab es noch eine Gesetzesänderung.
So können jetzt auch größere Anhänger, wie z.B. Wohnwagen gezogen werden, wenn das Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs + Anhänger 3,5 t nicht überschreitet. Damit kann man mit dem B schon ordentliche Gespann-Kombinationen fahren, ohne eine Extra-Prüfung machen zu müssen.
Wichtig zu wissen ist, dass nicht das tatsächliche Gewicht, sondern die im Fahrzeugschein eingetragenen maximalen Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Wohnwagen (Anhänger) gelten. |
Mit der neuen Regelung kommt man somit schon ziemlich weit. Er ist auch der passende Wohnmobil Führerschein für die “normalen Reisemobile”.
Am Beispiel des neuen Skoda Octavia mit einer durchschnittlichen z.Gm von 2000 kg dürfte man noch einen Anhänger mit 1500 z.Gm anhängen. Natürlich gilt immer die maximale Anhängerlast des Zugfahrzeugs.
Führerscheinklasse B mit Zusatz 96
Dieser Zusatz kam auch 2013 hinzu. Es ist keine extra Führerscheinklasse, sondern eine Erweiterung. Sie kann relativ einfach erworben werden und benötigt keine theoretische Prüfung. Sie erlaubt es, eine Gesamtmasse von Zugfahrzeug + Anhänger bis 4250 kg zu bewegen. Auch hier gelten die Maximalgewichte aus dem Fahrzeugschein und die maximale Anhängerlast.
Führerscheinklasse BE für Gespanne mit mehr als 3,5 t
Diese Klasse ist eine Erweiterung von B, um auch Gespanne über 3500 kg Gesamtgewicht bewegen zu dürfen. Der Anhänger darf aber maximal 3,5 t wiegen, und das Zugfahrzeug logischerweise auch. Daraus ergibt sich, dass die Kombination höchstens 7000 kg wiegen darf.
Die Klasse BE könnte man als den Wohnwagen Führerschein bezeichnen, mit dem so ziemlich alles gezogen werden kann. Natürlich ist es auch erlaubt mit dieser Fahrerlaubnis einen Anhänger mit seinem Wohnmobil zu ziehen, sofern man innerhalb der Gewichtsbeschränkungen bleibt.
Führerscheinklasse C1 für Wohnmobile über 7,5 t
Diese Klasse erlaubt die Führung von mehrspurigen Kraftfahrzeugen bis zu einem maximalen Gewicht von 7,5 Tonnen. Diese Lizenz ist quasi der Wohnmobil Führerschein für Reisemobilisten, die jenseits der magischen 3500 kg Grenze Reisen möchten. Ein Anhänger darf bis maximal 750 kg gezogen werden. Für größere Anhänger ist der Führerschein C1E nötig.
Führerscheinklasse C1E
Wer jetzt mit seinem schwergewichtigem Wohnmobil einen Anhänger über 750 kg ziehen möchte kommt am C1E nicht vorbei. Dieser Zusatzführerschein erlaubt es einen schwereren Anhänger in Kombination mit einem Wohnmobil über 3500 kg zu ziehen. Die Grenze ist bei 12000 kg des Gespanns erreicht.
Führerscheinklasse C für Expeditionsmobile
Jetzt kommen wir zum Lkw-Führerschein. Er erlaubt es, Wohnmobile jenseits der 7,5 Tonnen zu bewegen. Gerade manche Expeditionsmobile oder große Dickschiffe machen diesen Führerschein nötig.
Führerscheinklasse CE
Größer geht bekanntlich immer und wer jetzt an sein Dickschiff noch einen Anhänger koppeln möchte, braucht diesen Schein unbedingt. Aber ich glaube, jetzt dürfte jeder einen Überblick über die einzelnen Führerscheinklassen haben.
Eine Anmerkung meinerseits: Wenn man seinen alten “Dreier” umschreiben lässt, bekommt man auch diese CE Klasse eingetragen (mit einer Einschränkung). Der Sattelschlepper darf maximal 7,5 Tonnen und in Kombination mit dem Auflieger nur 3 Achsen haben. Auch das Gesamtgewicht ist auf 12000 kg beschränkt. Das Ganze ist ein bisschen diffus und hat mit dem Bestandsschutz zu tun. Fakt ist aber, ich darf nach der Umschreibung mehr fahren, als vorher. Irgendwie ist das alles verrückt.
Gesetzesänderungen und Befristungen
Geht es nur um die Klasse B, BE oder B96, gibt es kein Ablaufdatum, was die Fahrerlaubnis betrifft, lt. neuer Gesetze läuft aber das Dokument nach 15 Jahren aus.
Anders sieht es bei den Lkw-Klassen aus. Beim C und CE Führerschein war der Führerschein schon immer auf 5 Jahre befristet und muss nach Vorlage einer Eignungsuntersuchung verlängert werden. Der Führerschein C1/C1E war bis zum 50. Lebensjahr beschränkt und konnte nach einem Gesundheitscheck verlängert werden.
Aber dank einer Neuregelung, die am 28. Dezember 2016 in Kraft getreten ist, wurde auch der Klein-Lkw-Schein auf 5 Jahre befristet. Das heißt, wer jetzt seinen C1/C1E machen möchte, bekommt ihn nur noch für 5 Jahre. Und nachdem das noch nicht genug ist, gilt das Ganze auch rückwirkend bis zum 19. Januar 2013. Wer also seinen Führerschein nach dem 19. Januar gemacht hat, fällt unter die 5-Jahres-Frist.
Die Frist, welche den Erhalt der Fahrerlaubnis bis zum Erreichen des 50. Lebensjahrs gewährleistet hätte, ist nichtig. Der Führerscheininhaber ist angehalten, die Daten bei seiner Führerscheinstelle ändern zu lassen. Im Übrigen wurde die Gesetzesänderung am 28. Dezember 2016 beschlossen. “Ein Schelm, der Böses dabei denkt.”
Bestandsschutz
Wer seinen C1 oder C1E Führerschein nach dem 31. Dezember 1998 und vor dem 19. Januar 2013 gemacht hat, behält seine Fahrerlaubnis, dank Bestandsschutz, bis er 50 wird.
Wer seinen Führerschein vor dem 31. Dezember 1998 gemacht hat, bekommt gar keine Fristen auferlegt. Manchmal ist es doch gut, schon so “alt” zu sein. 🙂
Der passende Wohnmobil-Führerschein
Wer bis 3,5 Tonnen unterwegs ist, hat bereits den passenden Wohnmobil Führerschein in der Tasche. Du willst noch einen Wohnwagen ziehen? Dann benötigst Du den BE.
Wer mit einem Camper der über 3,5 Tonnen hat unterwegs sein möchte, benötigt mindestens den C1, wobei man sich überlegen sollte, ob der C mehr Sinn macht. Der 5-Jahresregelung sei Dank. So viel Preisunterschied dürfte da nicht sein.
Gehörst du zu den Wohnwagen-Liebhabern, bist Du mit dem B alleine schon sehr gut aufgestellt, außer Du möchtest mit deinem Kastenwagen einen Zweiachser ziehen, dann lohnt sich für dich der BE. Und vielleicht reicht auch der B96, wobei diese Erweiterung auch nicht umsonst ist. Für ein paar Hundert Euro mehr ist der BE auch zu bekommen.
Erstellt am: 19.06.2017