Photovoltaikanlagen umsatzsteuerfrei in Deutschland und Österreich
Für Betreiber von Photovoltaikanlagen hat die Bundesregierung einige Steuererleichterungen beschlossen.
So können Solaranlagen, Speicher, Wechselrichter und alles was für den Betrieb dieser notwendig ist, unter bestimmten Umständen umsatzsteuerbefreit, d. h. mit 0 % Mwst. in Deutschland und Österreich erworben werden.
Hier erfährst du alle wichtigen Informationen zum Kauf von Photovoltaikanlagen bei uns im Shop und der Möglichkeit dies umsatzsteuerbefreit zu tun.
Deutschland § 12 Abs. 3 UStG
Für die Umsatzsteuerbefreiung in Deutschland gelten folgende Regelungen:
Erfasst werden von der Anwendung des Nullsteuersatzes die folgenden Leistungen nach § 12 Abs. 3 UStG:
Die Lieferung der Solarmodule einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage notwendigen Komponenten sowie von Speichern, die den erzeugten Strom speichern können, an den Betreiber der Photovoltaikanlage, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird.
Der innergemeinschaftliche Erwerb der begünstigten Gegenstände.
Die Einfuhr der begünstigten Teile.
Die Installation der Anlagen und Speicher für die begünstigten Anlagen.
Die Absenkung des Steuersatzes auf 0 % gilt nur für die Leistungen gegenüber dem Betreiber der Photovoltaikanlage. Die Lieferungen der Hersteller, Großhändler oder Einzelhändler an Personen, die nicht Betreiber der Photovoltaikanlage sind, unterliegen weiterhin dem Regelsteuersatz.
Weitere Voraussetzung ist, dass ein Zusammenhang mit der Privatwohnung, Wohnungen oder öffentlichen Gebäuden besteht. Allerdings gelten diese Voraussetzungen (fiktiv) als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Anlage nicht mehr als 30 kW (peak) nach dem Marktstammdatenregister beträgt.
Für alle Photovoltaikanlagen in Österreich gelten folgende Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung:
Die Anlage wird in der Nähe von bestimmten Gebäuden betrieben.
Käufer und Anlagenbetreiber müssen die gleiche Person sein.
Die Anlage muss in Österreich installiert werden.
Die Engpassleistung der Photovoltaikanlage übersteigt 35kW (peak)nicht.
Sofern die Bestellung Solarmodule enthält, sind auch photovoltaikanlagenspezifische Komponenten von der Steuer befreit.
In Österreich ist die Befreiung zeitlich begrenzt bis 31.12.2025. Danach gilt wieder der Regelsteuersatz.
Hinweis
Alle wichtigen Informationen zur Umsatzsteuerbefreiung von Photovoltaikanlagen findest du auch direkt beim Rechtsinformationssystem des Bundes in Österreich: https://www.ris.bka.gv.at oder FAQ
Was bedeutet das für Einkäufe im Campofant Shop?
Für Käufe bei uns im Shop bedeutet es, dass Produkte, die von der Umsatzsteuer befreit werden können, einen grauen Hinweis mit 0% Mwst direkt am Produkt enthalten . Du kannst dann beim Einkauf schon auf der Produktseite angeben, ob du steuerbefreit oder mit Mwst. einkaufen möchtest. So wird die MwSt. dann auch direkt abgezogen und der Netto-Preis angezeigt.
Vor dem Checkout in der Kasse musst du uns lediglich noch bestätigen, dass du zum MwSt.-Abzug berechtigt bist. Schon hast du deine Solaranlagen-Komponenten mit 0% MwSt. erworben.
Wichtig ist hierbei zu beachten, dass du die Komponenten wirklich nur steuerfrei bestellst, wenn du dazu berechtigt bist.
Sollte sich rausstellen, dass keine Berechtigung für die Anwendung des Nullsteuersatzes bestand, behalten wir uns vor, den Differenzbetrag oder auch etwaige Dokumente nachzufordern.
Sind mobile Solaranlagen für Wohnmobile auch umsatzsteuerbefreit?
Die Antwort auf diese Frage ist “Nein”, mobile Anlagen, die dem Campingzweck dienen sowie mobile Solarmodule sind von der Förderung ausgeschlossen.