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Wichtige Infos
Ein Großteil der Camper heutzutage ist auf Fiat- bzw. Iveco-Basis, deswegen trifft der aktuelle Diesel-Skandal besonders viele Campingfahrzeuge. Jetzt stellen sich natürlich viele Wohnmobilbesitzer die Frage: “Woher weiß ich, dass mein Wohnmobil vom Fiat Abgasskandal betroffen ist und was mache ich dann?” Wir haben für euch mit Rechtecheck gesprochen und eure drängendsten Fragen gestellt.
Bei einer Umfrage auf unserem Instagram- und Facebook-Account kam heraus, dass ein Großteil unserer Leser noch gar nichts vom Abgasskandal bei Fiat gehört hat. Das war für uns Grund genug, das Thema mal etwas näher zu beleuchten, denn dieses Mal sind im Vergleich zu vorausgegangenen Skandalen bei VW usw. besonders viele Wohnmobile betroffen.
Da wir selbst nicht vom Fach sind, haben wir uns Unterstützung von den Experten von Rechtecheck geholt, dem Portal zu Rechtsthemen. Mit einem Rechtsanwalt haben wir eure drängendsten Fragen geklärt.
Vom aktuellen Abgasskandal bei Fiat und Iveco sind wohl praktisch alle Modelle betroffen, die einen Fiat-Dieselmotor mit Abgasnorm Euro 5 oder Euro 6 haben. Basis-Fahrzeuge mit neueren Abgasnormen (Euro 6 d temp und höher) scheinen dagegen derzeit unproblematisch zu sein. Damit lässt sich das Baujahr ungefähr auf 2014 bis 2019 eingrenzen. Die Motoren haben einen Hubraum zwischen 1,3 und 3,0 Liter.
Dazu kommen allerdings auch noch Modelle anderer Hersteller wie VW (T5, T6, Crafter) oder Mercedes (Sprinter, Viano, Vito), die schon länger im Fokus der Verbraucherschutz-Anwälte stehen. Außerdem rechnen wir damit, dass zukünftig auch bei anderen Konzernen oder anderen Modellen von Fiat illegale Abschalteinrichtungen entdeckt werden.
Rechtecheck listet auf seiner Seite betroffene Wohnmobile auf und aktualisiert die Liste auch laufend. Allerdings kommt es dabei oft auch auf Details an. Einen kostenlosen Check können Wohnmobilbesitzer auf unserer Seite zum Diesel-Skandal machen.
Vom Abgasskandal bei Fiat und Iveco sind aktuell alle Modelle betroffen, die die oben genannten Motoren einsetzen. Das fängt beim Fiat 500 an, geht über den Fiat Ducato bis hin zum Iveco Eurocargo. Die Palette reicht also vom (für Wohnmobilbesitzer weniger relevanten) Kleinwagen bis in die Klasse über 7,5 Tonnen. Weitere könnten zukünftig dazukommen.
Bei Fiat und Iveco stehen aktuell insbesondere Fahrzeuge aus den Modelljahren 2014 bis 2019 im Fokus. (Das heißt nicht, dass ältere Fahrzeuge wirklich sauber sind, aber bei diesen Modellen ermittelt schon die Staatsanwaltschaft.) Bei VW und Mercedes sind es praktisch alle, die vor weniger als 10 Jahren gekauft wurden. Genau gesagt sind da teilweise auch ältere Modelle betroffen, aber nach 10 Jahren sind eben die Ansprüche verjährt.
Auch das kommt immer auf den Einzelfall an. Bei Rechtecheck können Wohnmobil-Besitzer eine kostenlose Ersteinschätzung von einem Anwalt bekommen. Der darf dann auch konkrete Aussagen machen. Hier aber schon mal eine grobe Orientierung:
Eine Klage lohnt sich ganz besonders, wenn die Gewährleistung noch nicht abgelaufen ist. Dann kann man in vielen Fällen ein Nachfolge-Modell aus der aktuellen Produktion vom Händler fordern. Ohne Aufpreis oder Zuzahlung. Das gilt zumindest, wenn die aktuelle Generation „sauber“ ist.
Ist die Gewährleistung abgelaufen, lohnt sich oft eine Klage auf Rückabwicklung gegen den Hersteller. Das gilt insbesondere dann, wenn man bei einer Rückabwicklung wenig „Nutzungsentschädigung“ vom Kaufpreis abziehen muss. Beim Pkw hängt die Nutzungsentschädigung davon ab, wie viel von den erwarteten 300.000 km „Lebensdauer“ man schon verfahren hat. Bei Wohnmobilen könnte stattdessen auch auf das Alter abgestellt werden, mit einer Lebenserwartung von z. B. 25 Jahren.
Wenn Sie bei Ihrem Händler Gewährleistung geltend machen wollen, bleiben Ihnen dafür 2 Jahre ab Übergabe. (Bei Gebrauchtwagen ein Jahr.)
In allen anderen Fällen gilt:
Die Verjährung beginnt, sobald Sie wissen, dass Ihr Wohnmobil vom Abgasskandal betroffen ist.
Wann Sie das bei Fiat wussten (oder hätten wissen müssen), werden die Gerichte klären. Je früher man klagt, desto sicherer ist man. Danach haben Sie drei volle Kalenderjahre Zeit, eine Klage einzureichen. 10 Jahre nach dem Kauf ist aber spätestens „Schicht im Schacht“.
Das kommt darauf an: Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, riskieren Sie nur die Selbstbeteiligung. Dabei reicht normalerweise schon Verkehrsrechtsschutz.
Für „Selbstzahler“ gilt: Gerade bei Wohnmobilen können die hohen Streitwerte schnell zu Anwalts- und Gerichtskosten sowie Gutachter-Kosten von einigen Tausend Euro führen. Und noch gibt es zu Fiat keine abschließenden Urteile, z.B. vom BGH. Allerdings kann Rechtecheck in vielen Fällen auch eine Prozesskostenfinanzierung vermitteln. Die übernimmt dann alle Kosten und Risiken.
Noch gibt es bei Fiat und Iveco keine Urteile von Oberlandesgerichten oder BGH. Allerdings haben BGH und EuGH schon weitgehend für Klarheit gesorgt, was eine unzulässige Abschalteinrichtung ist und welche Ansprüche sich daraus für die Kunden ergeben. Daher gehen wir davon aus, dass die Chancen gut stehen.
Die Erfahrung aus dem VW-Abgasskandal zeigt, dass es bis zum Landgerichts-Urteil normalerweise 8 bis 10 Monate dauert. Letztlich hängt es aber davon ab, wie stark das jeweilige Gericht ausgelastet ist. Wir empfehlen daher, sich möglichst früh an Rechtecheck zu wenden und eine kostenlose Ersteinschätzung einzuholen. Schließlich erhöht sich auch mit jedem Tag, der verstreicht, die Nutzungsentschädigung, wodurch man weniger Geld erhält.
Das kann durchaus passieren, beispielsweise wenn
Gerade im letzteren Fall gab es beim VW-Abgasskandal bereits Zwangsstilllegungen. Die ersten beiden Fälle sind besonders bei Fiat und Iveco denkbar. Die betroffenen Fahrzeuge sind in der Regel nicht mit einem SCR-Kat ausgerüstet, daher bleibt für die Abgasreinigung v.a. die Abgasrückführung. Wird die dauerhaft aktiviert, drohen aber Motorschäden, z.B. durch Versottung des AGR-Ventils.
Letztlich geht es in beiden Fällen darum, dass die Fahrzeuge so konstruiert wurden, dass sie die geforderten Abgastests bestehen, auf der Straße aber zu Dreckschleudern werden.
Während VW die Prüfstandssituation daran erkannt hat, dass das Lenkrad nicht bewegt wird, hat es sich Fiat noch einfacher gemacht:
Auch auf der Straße wird ca. 22 Minuten lang die Abgasrückführung eingesetzt und danach weitgehend ausgeschaltet. Die damaligen Abgas-Tests für die Zulassung dauerten 20 Minuten.
Diese Art der Abschalteinrichtung ist ähnlich dreist wie bei VW. Damit ist aus unserer Sicht klar, dass Fiat genauso bewusst illegal gehandelt hat wie Volkswagen und die Kunden daher Anspruch auf Schadensersatz haben.
Wie du siehst, konnten wir die wichtigsten Fragen die euch zum Thema unter den Nägeln brennen klären. Wenn du noch weitere Fragen hast, dann wende dich doch direkt an die Experten von Rechtecheck.
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