Neues TÜV-Merkblatt zu Solaranlagen auf Wohnmobilen

Der TÜV-Verband hat das überarbeitete Merkblatt 769 veröffentlicht, welches aktuelle Bestimmungen zu Solaranlagen und deren Komponenten wie Solarladeregler, Batterien, Ladebooster, Solarmodulen usw. in/an Wohnmobilen bzw. Fahrzeugen enthält. Damit ist nun einheitlich festgelegt, welche Voraussetzungen verbaute Komponenten erfüllen müssen, damit du nicht bei der TÜV-Prüfung vor unlösbaren Problemen stehst. Wir haben hier zusammengefasst, was das Merkblatt besagt und auf welche Zertifizierungen du beim Kauf von Solarkomponenten achten solltest.

Dieses Merkblatt ergänzt das bestehende Merkblatt 740 „Anforderungen an die Fahrzeugart Wohnmobil“ .

Überarbeitetes Merkblatt vom TÜV zu Solaranlagen bei Wohnmobilen

Gerade in letzter Zeit haben wir vermehrt gehört, dass der ein oder andere Camper mit Solaranlage bei der Hauptuntersuchung oder Umschlüsselung nach Zertifikaten für die Bauteile der Solaranlage gefragt wurde. Das hat zu viel Verunsicherung und Rätselraten geführt, was man denn nun verbauen kann und darf und was nicht.

Klarheit gibt es vom TÜV-Verband seit 11. August 2025 durch ein überarbeitetes Merkblatt, welches die Anforderungen für Neuzulassungen und Umschlüsselungen regelt, aber auch dem Prüfer bei periodischen Untersuchungen ein Regelwerk an die Hand gibt, an dem er sich orientieren kann.

Das Merkblatt 769 kann beim TÜV kostenpflichtig erworben werden:

Zertifizierung ECE R10.6 LiFePO4 Batterien

Welche Fahrzeuge sind von der neuen Regelung betroffen?

Das Merkblatt gilt für Wohnmobile, Wohnwagen, Lkws und andere Fahrzeuge, die unter die EU-Typgenehmigung fallen (Klassen M, N und O). Es lässt sich auch auf weitere Fahrzeugarten übertragen. Für Fahrzeuge mit Gefahrguttransporten gelten separate Vorschriften.

Was ist mit Fahrzeugen, die bereits eine Solaranlage montiert haben?

Wer sein Fahrzeug schon vor Veröffentlichung des Merkblatts mit einer Solaranlage ausgestattet hat, wird eine freiwillige Nachprüfung nach den neuen Vorgaben empfohlen.

Wie du dich auf die Beantragung einer Betriebserlaubnis oder Änderung von Fahrzeugpapieren vorbereiten kannst

Wer eine Betriebserlaubnis beantragt oder Fahrzeugpapiere ändern lässt, muss die gesamte Solaranlage detailliert beschreiben. Dazu gehören alle fest eingebauten Komponenten wie Module (inklusive Verschaltung, Spannung und Montageort), Laderegler, Spannungswandler, Speicher, Ladegeräte und ggf. Wechselrichter. Hersteller, Typ und vorhandene Genehmigungszeichen sind ebenfalls anzugeben.

Wie ist es bei der Hauptuntersuchung?

Lt. Merkblatt ist dieses auch dafür gedacht, um Prüfern eine Orientierungsrichtlinie an die Hand zu geben. Dementsprechend lässt sich vermuten, dass auch bei der Hauptuntersuchung Zertifikate der verbauten Komponenten vorgelegt werden müssen.

Bestimmungen und Vorschriften zu den einzelnen Komponenten einer Wohnmobil-Solaranlage

Hier haben wir die üblichen Hauptbestandteile einer Solaranlage aufgelistet und aus dem Merkblatt des TÜV grob zusammengefasst, welche Vorschriften und Bestimmungen ab 2025 gelten und welche Zertifikate benötigt werden.

Bitte beachte, dass das Merkblatt wesentlich umfangreicher ist als unsere Zusammenfassung!

👉 Vorschriften für Solarmodule

  • Elektrik & Normen: Installation nach DIN VDE 0100-721; außen PV-Kabel nach DIN EN 50618; flexible, UV-/temperaturbeständige Leitungen.
  • Absicherung:  Querschnitte der PV-Leitungen auf mögliche Kurzschlussströme auslegen, dann kann auf zusätzliche Absicherung der PV-Leitung verzichtet werden. Eine geeignete Sicherung in der Plusleitung zwischen Regler und Speicher ist obligatorisch.
  • Leitungen & Verbindungen: Geschützt verlegen, vor Kanten schützen; Verbindungen in geschlossenen Dosen bzw. mit geeigneten Steckern (z. B. MC4). Verlegerichtlinien einhalten.
  • Trennmöglichkeit: Ab 100 V (eff.) handbetätigter Trennschalter im Innenraum, der alle nicht massebezogenen Pole trennt.
  • Moduleigenschaften: Bei Einbauhöhe < 2 m Nachweis nach IEC 61215 (kristallin) bzw. IEC 61646 (Dünnschicht) notwendig; Sicherheitsglas üblich; Frontmontage vermeiden. Diese Eigenschaften müssen im Datenblatt angegeben sein.
  • Blendfreiheit: Keine Blendung; bei vertikaler Montage < 2 m Blendprüfung nach DIN 5036-3, Reflexionsgrad ≤ 25 %.
  • Isolationsüberwachung: Nicht vorgeschrieben, als zusätzlicher Schutz jedoch sinnvoll.

👉 Vorschriften zur Befestigung von Solarmodulen auf Fahrzeugen

  • Sicher befestigen: Alle Teile müssen so montiert sein, dass sie sich auch bei hohen Geschwindigkeiten oder starken Bremsungen nicht lösen oder verrutschen.
  • Herstellervorgaben: Vorhandene Einbauanweisungen des Herstellers sind stets zu beachten.
  • Verklebte Module: Haltbarkeit und Materialverträglichkeit des Klebstoffs berücksichtigen; Datenblätter müssen vorliegen. Empfehlung: Klebstoffe mit Zulassung für den Automobilbereich.
  • Schwere Komponenten: Batterien, Laderegler & Co. im Innenraum müssen immer kraftschlüssig gesichert werden.

👉 Vorschriften für Solarladeregler und Wechselrichter

  • Allgemein: Viele Geräte sind nicht speziell für Fahrzeuge ausgelegt und haben daher keine typischen Fahrzeugnachweise.
  • Gemeinsamer Speicher: Wenn PV- und Fahrzeugbatterie (nicht Bordbatterie!) verbunden sind, ist eine Fahrzeug-Kennzeichnung (oft als Zertifikat) erforderlich.
  • Getrennter Speicher: Bei einer eigenen Aufbaubatterie sind keine speziellen Nachweise nötig, auch wenn Laden über Trennrelais oder B2B-Lader erfolgt.

👉 Vorschriften für Bordbatterien

  • Allgemein: Speicher dienen der Energieaufnahme für zusätzliche Stromkreise. Einbau nach gängigen Vorgaben, ggf. Belüftung sicherstellen.
  • LiFePO4 / Lithium: Pflicht-Nachweis nach UN38.3 (Transportsicherheit) und BMS-Zertifizierung nach UN-Regelung Nr. 10 (ECE R10.6).
  • Hochvolt-Anlagen (> 60 V DC): Crashsicher verbauen, Mindestabstände einhalten (420 mm vorne, 300 mm hinten, 200 mm seitlich), feste Befestigung (20 g längs / 8 g quer), Schutz vor Verwindung und Crash-Zonen, schwer entflammbare Abdeckung verwenden.
  • Weitere Punkte: Polklemmen fest, Leitungen korrekt isoliert und gekennzeichnet; Bauorte so wählen, dass Rettungskräfte im Ernstfall nicht behindert werden.

👉 Anforderungen an Cybersicherheit und Softwareaktualisierung

  • Cybersicherheit: Schutz von Fahrzeugfunktionen vor Cyberangriffen. Grundlage ist ein CSMS gemäß UN-Regelung Nr. 155.
  • Softwareupdates: Steuergeräte im CAN-Bus benötigen ein SUMS nach UN-Regelung Nr. 156, um Updates sicherzustellen.
  • Praxis: Werden PV-Anlagen nicht in die Fahrzeugelektronik (CAN-Bus) eingebunden, sind weder CSMS noch SUMS erforderlich.
  • Hinweis: Ein reiner Anschluss an Plus/Minus-Pol der Batterie gilt nicht als Integration in die Fahrzeugelektronik.

👉 Weitere Anforderungen

  • Massen & Abmessungen: Zusätzliche Masse der PV-Anlage prüfen; Achs- und Gesamtmassen dürfen nicht überschritten werden. Bei geringer Nutzlast kann die Zahl der Sitz-/Stehplätze eingeschränkt werden. Maßangaben aus Zulassung (Feld G) bzw. COC-Dokument nutzen.
  • Brandschutz: Elektrische Sicherheit und Herstellervorgaben einhalten. Für die meisten Fahrzeuge gelten keine speziellen Brandschutzauflagen. Ausnahme: Busse (M3 Klasse II/III), hier müssen Materialien UN-Regelung Nr. 118 entsprechen.
  • Sonstige Punkte: Herstellerrichtlinien beim An- und Einbau beachten. Massen so tief wie möglich anbringen, Dachlasten berücksichtigen, Punktlasten vermeiden, seitliche Anbauten gleichmäßig verteilen. Bei Bussen: Nachweise für Dachfestigkeit (UN R66) und freie Notausstiege (UN R107) erforderlich.

Hinweis: Keine Beratung zu Bestandsanlagen. In diesem Fall ist deine Prüfstelle dein Ansprechpartner.

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