Das Reisen mit Hund ist immer wieder schön und doch gibt es einiges zu beachten, damit die Reise nicht mit einem Drama, für Mensch und Tier endet.
Mit Hund innerhalb der EU reisen
Bei Reisen innerhalb der EU ist es relativ einfach. Dort ist es problemlos möglich sein Haustier mitzunehmen, wenn man ein paar grundsätzliche Dinge beachtet.
Heimtierausweis
Es muss für den Hund ein entsprechender Heimtierausweis vorliegen. Darin sind die Daten des Hundes, sowie die letzten Impfungen usw. erfasst. So hat man bei quasi einen eigenen Reisepass für seinen Vierbeiner. Seit dem 29.12.2014 gibt es einen neuen EU-Heimtierausweis, weshalb der alte aber nicht seine Gültigkeit verliert.
Mikrochip
Um den Hund einwandfrei identifizieren zu können muss er mit einem sogenannten Mikrochip gekennzeichnet sein, der mit einem entsprechenden Gerät ausgelesen werden kann. Dieser Chip wird beim Tierarzt eingesetzt und die Nummer im Heimtierausweis eingetragen. Die Nummern müssen übereinstimmen!!!
Alternativ geht auch eine Tätowierung. Diese muss jedoch vor dem 03.07.2011 vorgenommen worden sein und man muss sie eindeutig lesen können.
Tollwutimpfung
- Der Hund muss zum Zeitpunkt der Erstimpfung mindestens 12 Wochen alt sein. Die Impfung erfolgt bei einem entsprechenden Tierarzt.
- Die Tollwutimpfung ist gemäß des Herstellers meist 2 oder 3 Jahre gültig. Dabei einfach auf die Eintragung im Heimtierausweis achten.
- Man darf frühestens 21 Tage nach der kompletten Impfung reisen. Wir empfehlen die Bestimmung des Tollwuttiters nach der Impfung, die als Nachweis gilt, dass der Hund mit gültigem Impfschutz ausgereist ist.
- Die Impfung muss vor der Kennzeichnung erfolgt sein.
Die Kosten für eine Tollwutimpfung liegt zwichen 30 – 50 Euro, je nach Tierarzt und ob es sich um eine Kombiimpfung handelt.
Tollwuttiter-Nachweis
Gerade, wenn man in Drittländer reist ist es wichtig einen Nachweis zu haben, dass der Hund auch die Antikörper der Tollwutimpfung im Blut hat. Dies wird beim Tierarzt gemacht. Dem Hund wird nach der Tollwutimpfung und einer Wartezeit von 30 Tagen Blut abgenommen. Das wird an ein Labor geschickt und zurück bekommt man ein “Zertifikat”, das den Nachweis der Antikörper bestätigt. Dieses Zertifikat kann für die Einreise in bestimmte Länder und auch gerade die Rückreise nach Europa extrem wichtig sein! Sonst könnte es passieren, dass man den Hund zwar mit ins Ausland, aber nicht wieder mit zurück nehmen kann! Einfach beim Tierarzt ansprechen, der kann einem dann sehr detaillierte und gute Informationen geben, damit das Reisen mit Hund nicht zum Alptraum wird.
Besonderheiten
Einige Länder der EU, wie England, verlangen zusätzlich zu den oben genannten Punkten eine Bandwurmbehandlung, 1-5 Tage vor der Ankunft in England.
Außerdem haben viele Länder gesonderte Bestimmungen, wenn es um die Einreise sog. Kampfhunde geht. Da bitte gesondert drauf achten und unbedingt vorher informieren!
Mittelmeerkrankheiten
Es gibt gerade in den östlichen und südlichen Regionen Krankheiten, die bei uns so gut wie nicht vorkommen. Jedoch ist der Verlauf dieser Krankheiten für den Hund meist tödlich oder zumindest sehr schwerwiegend.
Zu den sog. Mittelmeerkrankheiten zählt man Leishmaniose, Babesiose, Ehrlichiose, FSME, Borreliose, Dirofilariose. Einen Impfschutz gibt es nicht. Diese Krankheiten werden durch Sandmücken oder Zecken übertragen. Somit gilt es den Hund möglichst gut zu schützen. Dies geht z.B. mit Hilfe eines Scalibor-Halsbandes. Dies gibt es für kleine/mittlere Hunde und für große Hunde. Das schützt den Hund bis zu 6 Monaten.
Reisen mit Hund in Drittländern
Wichtig ist es zu beachten, welche Einreisebestimmungen das entsprechende Land hat. Dabei kann man sich einerseits bei der Botschaft des Landes informieren. Ansonsten empfehlen wir die App und Webseite “Pets on Tour”(mit Ländern innerhalb und außerhalb der EU).
Manche Länder verlangen ein amtliches Gesundheitszeugnis. Dieses muss von einem Veterinär ausgestellt werden und ist nur 10 Tage gültig, d.h. die Einreise in das entsprechende Land muss spätestens 10 Tage nach der Ausstellung des Zeugnisses erfolgen. Bei Rundreisen o.ä. ist dies fast nicht möglich.
Wiedereinreise in die EU
Wir haben uns ziemlich viele Gedanken über das Reisen mit Hund gemacht und wie das eigentlich ist, wenn wir mit dem Hund außerhalb der EU unterwegs sind. Wir hatten dahingehend Sorgen, dass es sicherlich Probleme bei der Wiedereinreise in die EU geben würde und der Hund anschließend in Quarantäne müsste.
Doch dann hatten wir ein sehr informatives Gespräch mit unserem Veterinär. Letztendlich ist es ganz egal wohin wir mit dem Hund reisen. Wenn der Hund zum Zeitpunkt der Ausreise, wie oben beschrieben, eine gültige Tollwutimpfung hat (inkl. Tollwuttiter-Nachweis) und vor dem Ablauf des Impfschutzes wieder in die EU einreist, ist dies ohne Probleme möglich. Wichtig ist die Wiedereinreise vor Ablauf des im Heimtierausweises angegebenen Impfdatums.