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Ab 427,00 €Eine Gasprüfung am Wohnwagen oder Wohnmobil ist alle zwei Jahre fällig, um die Betriebssicherheit der Gasanlage in unseren Reisemobilen sicherzustellen. Bisher gab es eine Befreiung davon, aber das ändert sich nun.
Ab dem 19. Juni 2025 tritt in Deutschland eine neue gesetzliche Regelung in Kraft, die alle Besitzer von Wohnmobilen, Wohnwagen und Caravans mit fest eingebauten Flüssiggasanlagen betrifft. Diese Änderung basiert auf dem neu eingeführten § 60 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und verpflichtet Fahrzeughalter dazu, ihre Gasanlagen regelmäßig überprüfen zu lassen.
Ohne bestandene Gasprüfung gibt es keine TÜV-Plakette (Bitte das Update weiter unten beachten). So sieht es zumindest beim Wohnmobil aus. Beim Wohnwagen verhält sich das Ganze etwas anders, doch dazu später mehr.
Im Fahrbetrieb entstehen Vibrationen, welche im schlechtesten Fall zu einer Undichtigkeit der Gasanlage führen können. Ferner können auch Gasleitungen durch Steinschlag und Korrosion beschädigt werden und zu Gaslecks führen. Deshalb hat der Gesetzgeber eine Verordnung erlassen, welche eine Gasprüfung alle 2 Jahre an sogenannten Flüssiggasanlagen zu Wohnzwecken in Straßenfahrzeugen vorschreibt. Grundlage ist das DVGW-Arbeitsblatt G 607.
Auch wenn man zuerst an seine Plakette und die zu bestehende TÜV-Prüfung denkt, der wichtigste Zweck der Gasprüfung ist unsere eigene Sicherheit. Eine undichte Gasanlage kann schwere Folgen nach sich ziehen. Zum Einen kann es zu Bränden oder einer Explosion kommen. Zum Anderen droht ein Ersticken, wenn z. B. nachts unkontrolliert Gas im Innenraum von Wohnwagen bzw. Wohnmobil entweicht.
Verpflichtende Gasprüfung: Alle zwei Jahre muss eine Gasprüfung nach dem technischen Standard DVGW G 607 durchgeführt werden. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob die Gasanlage während der Fahrt genutzt wird oder nicht.
Erstprüfung bei Neufahrzeugen: Vor der ersten Inbetriebnahme eines neuen Fahrzeugs mit Flüssiggasanlage ist eine Gasprüfung erforderlich.
Prüfung nach Änderungen: Bei prüfpflichtigen Änderungen oder Reparaturen an der Gasanlage muss ebenfalls eine Prüfung erfolgen. Unabhängigkeit von der Hauptuntersuchung (HU): Die Gasprüfung ist eine eigenständige Prüfung und nicht mehr Bestandteil der HU.
Vor der ersten Inbetriebnahme einer Gasanlage z. B. bei einem Neukauf oder Umbau muss eine komplette Abnahme der Gasanlage durchgeführt werden. Die eingebauten Geräte werden mit Seriennummer im “gelben Prüfbuch” vermerkt, welches man wie seinen Fahrzeugschein immer mitführen muss. Auch ein vorhandener Gastank wird eingetragen. Am Fahrzeug wird eine Prüfplakette angebracht, welche die bestandene Gasprüfung bestätigt. Die amtliche Prüfbescheinigung ist allerdings das “gelbe Prüfbuch”.
Beim Austausch eines der vermerkten Geräte ist eine erneute Abnahme und die damit verbundenen Eintragungen im Prüfbuch notwendig. Nach der Erstabnahme muss man die Gasprüfung alle 2 Jahre durchführen lassen.
Bei der ersten Inbetriebnahme der Gasanlage gelten die gleichen Vorschriften wie beim Wohnmobil. Auch hier müssen alle Geräte im Prüfbuch vermerkt und beim Austausch aktualisiert werden.
Beim Wohnwagen verhält es aber bei der Hauptuntersuchung und der 2-jährigen Gasprüfung etwas anders. Wenn keine Gasprüfung durchgeführt oder bestanden wurde, gilt es im Rahmen der Hauptuntersuchung nur als “geringer Mangel”. Die TÜV-Plakette wird also trotzdem zugeteilt. Warum hier ein Unterschied zwischen Wohnmobil und Wohnwagen gemacht wird, kann ich nicht nachvollziehen. Eine defekte Gasanlage kann in einem Wohnwagen den gleichen Schaden anrichten wie in einem Wohnmobil.
In Bezug auf seine eigene Sicherheit und die seiner Mitmenschen sollte man sich trotzdem verpflichtet fühlen die Gasprüfung machen zu lassen und bei Nichtbestehen die Mängel umgehend zu beseitigen. Auch aus versicherungstechnischen Gründen ist es auf jeden Fall ratsam, die Gasprüfung am Wohnwagen alle 2 Jahre durchführen zu lassen.
Die beste Anlaufstelle ist der Wohnmobil- oder Wohnwagenhändler mit angeschlossener Werkstatt. Aber auch bei TÜV, Dekra, GTÜ und KÜS ist eine Gasprüfung möglich. Voraussetzung ist ein anerkannter Prüfer, welcher für die Abnahme von Gasanlagen und deren Prüfung zertifiziert ist.
Der Caravanbetrieb hat im Gegensatz zu den Prüforganisationen die Möglichkeit kleine Mängel an der Gasanlage sofort zu beheben. So kann man sich unter Umständen einen zusätzlichen Termin sparen.
Auch auf Campingplätzen gibt es teilweise die Möglichkeit seinen Wohnwagen einer Gasprüfung zu unterziehen.
Wird benötigt | Hinweis |
gelbes Prüfbuch | Zum Nachweis der Erstabnahme und Eintragung der Gasprüfung. |
gefüllte Gasflasche/gefüllter Gastank | Das Gas muss für den Betrieb der Geräte ausreichend sein. |
evtl. Zertifikate für Gasgeräte | Nur bei der Neuinstallation von Geräten zur Eintragung ins Prüfbuch. |
Fahrzeugschein | Wenn die Hauptuntersuchung in Verbindung mit der Gasprüfung gemacht wird. |
Wohnwagen / Wohnmobil | Logisch, sonst kann ja nichts geprüft werden. |
Damit die Gasprüfung ein Erfolg wird, lohnt es sich vorab ein paar Dinge zu prüfen und ggf. zu organisieren.
Die Preise variieren natürlich, je nachdem wo Du deine Gasprüfung machen lässt. Sie bewegen sich im Normalfall zwischen 25,- und 50,- Euro. Wie bei allen Dienstleistungen gilt, vorher den Preis abfragen, dann gibt es in Puncto Kosten auch keine bösen Überraschungen. Arm macht einen diese Investition auf keinen Fall. Für sich und seine Familie sollte man an diesen Kosten auf keinen Fall sparen.
Bußgelder: Wer der Prüfpflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgelder staffeln sich wie folgt:
15 Euro bei einer Fristüberschreitung von mehr als 2 bis zu 4 Monaten.
25 Euro bei mehr als 4 bis zu 8 Monaten.
60 Euro bei mehr als 8 Monaten.
Stilllegung des Fahrzeugs: Ohne gültige Gasprüfung kann das Fahrzeug stillgelegt werden.
Einschränkungen auf Campingplätzen: Einige Campingplätze haben angekündigt, Fahrzeuge ohne gültige Gasprüfung ab dem 20. Juni 2025 nicht mehr zuzulassen.
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