Update 2025: Gasprüfung Wohnmobil und Wohnwagen, Pflicht oder nicht?

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Eine Gasprüfung am Wohnwagen oder Wohnmobil ist alle zwei Jahre fällig, um die Betriebssicherheit der Gasanlage in unseren Reisemobilen sicherzustellen. Bisher gab es eine Befreiung davon, aber das ändert sich nun.

Ab dem 19. Juni 2025 tritt in Deutschland eine neue gesetzliche Regelung in Kraft, die alle Besitzer von Wohnmobilen, Wohnwagen und Caravans mit fest eingebauten Flüssiggasanlagen betrifft. Diese Änderung basiert auf dem neu eingeführten § 60 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und verpflichtet Fahrzeughalter dazu, ihre Gasanlagen regelmäßig überprüfen zu lassen.

Sinn und Zweck der Gasprüfung

Ohne bestandene Gasprüfung gibt es keine TÜV-Plakette (Bitte das Update weiter unten beachten). So sieht es zumindest beim Wohnmobil aus. Beim Wohnwagen verhält sich das Ganze etwas anders, doch dazu später mehr.

Im Fahrbetrieb entstehen Vibrationen, welche im schlechtesten Fall zu einer Undichtigkeit der Gasanlage führen können. Ferner können auch Gasleitungen durch Steinschlag und Korrosion beschädigt werden und zu Gaslecks führen. Deshalb hat der Gesetzgeber eine Verordnung erlassen, welche eine Gasprüfung alle 2 Jahre an sogenannten Flüssiggasanlagen zu Wohnzwecken in Straßenfahrzeugen vorschreibt. Grundlage ist das DVGW-Arbeitsblatt G 607.

Auch wenn man zuerst an seine Plakette und die zu bestehende TÜV-Prüfung denkt, der wichtigste Zweck der Gasprüfung ist unsere eigene Sicherheit. Eine undichte Gasanlage kann schwere Folgen nach sich ziehen. Zum Einen kann es zu Bränden oder einer Explosion kommen. Zum Anderen droht ein Ersticken, wenn z. B. nachts unkontrolliert Gas im Innenraum von Wohnwagen bzw. Wohnmobil entweicht.

Was ändert sich ab dem 19. Juni 2025?

  • Verpflichtende Gasprüfung: Alle zwei Jahre muss eine Gasprüfung nach dem technischen Standard DVGW G 607 durchgeführt werden. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob die Gasanlage während der Fahrt genutzt wird oder nicht.

  • Erstprüfung bei Neufahrzeugen: Vor der ersten Inbetriebnahme eines neuen Fahrzeugs mit Flüssiggasanlage ist eine Gasprüfung erforderlich.

  • Prüfung nach Änderungen: Bei prüfpflichtigen Änderungen oder Reparaturen an der Gasanlage muss ebenfalls eine Prüfung erfolgen. Unabhängigkeit von der Hauptuntersuchung (HU): Die Gasprüfung ist eine eigenständige Prüfung und nicht mehr Bestandteil der HU.

Gasprüfung beim Wohnmobil

Vor der ersten Inbetriebnahme einer Gasanlage z. B. bei einem Neukauf oder Umbau muss eine komplette Abnahme der Gasanlage durchgeführt werden. Die eingebauten Geräte werden mit Seriennummer im “gelben Prüfbuch” vermerkt, welches man wie seinen Fahrzeugschein immer mitführen muss. Auch ein vorhandener Gastank wird eingetragen. Am Fahrzeug wird eine Prüfplakette angebracht, welche die bestandene Gasprüfung bestätigt. Die amtliche Prüfbescheinigung ist allerdings das “gelbe Prüfbuch”.

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Beim Austausch eines der vermerkten Geräte ist eine erneute Abnahme und die damit verbundenen Eintragungen im Prüfbuch notwendig. Nach der Erstabnahme muss man die Gasprüfung alle 2 Jahre durchführen lassen.

Gasprüfung beim Wohnwagen

Bei der ersten Inbetriebnahme der Gasanlage gelten die gleichen Vorschriften wie beim Wohnmobil. Auch hier müssen alle Geräte im Prüfbuch vermerkt und beim Austausch aktualisiert werden.

Beim Wohnwagen verhält es aber bei der Hauptuntersuchung und der 2-jährigen Gasprüfung etwas anders. Wenn keine Gasprüfung durchgeführt oder bestanden wurde, gilt es im Rahmen der Hauptuntersuchung nur als “geringer Mangel”. Die TÜV-Plakette wird also trotzdem zugeteilt. Warum hier ein Unterschied zwischen Wohnmobil und Wohnwagen gemacht wird, kann ich nicht nachvollziehen. Eine defekte Gasanlage kann in einem Wohnwagen den gleichen Schaden anrichten wie in einem Wohnmobil.

In Bezug auf seine eigene Sicherheit und die seiner Mitmenschen sollte man sich trotzdem verpflichtet fühlen die Gasprüfung machen zu lassen und bei Nichtbestehen die Mängel umgehend zu beseitigen. Auch aus versicherungstechnischen Gründen ist es auf jeden Fall ratsam, die Gasprüfung am Wohnwagen alle 2 Jahre durchführen zu lassen.

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Wo kann man eine Gasprüfung durchführen lassen?

Die beste Anlaufstelle ist der Wohnmobil- oder Wohnwagenhändler mit angeschlossener Werkstatt. Aber auch bei TÜV, Dekra, GTÜ und KÜS ist eine Gasprüfung möglich. Voraussetzung ist ein anerkannter Prüfer, welcher für die Abnahme von Gasanlagen und deren Prüfung zertifiziert ist.

Der Caravanbetrieb hat im Gegensatz zu den Prüforganisationen die Möglichkeit kleine Mängel an der Gasanlage sofort zu beheben. So kann man sich unter Umständen einen zusätzlichen Termin sparen.

Auch auf Campingplätzen gibt es teilweise die Möglichkeit seinen Wohnwagen einer Gasprüfung zu unterziehen.

Was benötige ich für die Gasprüfung?

Wird benötigt Hinweis
gelbes Prüfbuch Zum Nachweis der Erstabnahme und Eintragung der Gasprüfung.
gefüllte Gasflasche/gefüllter Gastank Das Gas muss für den Betrieb der Geräte ausreichend sein.
evtl. Zertifikate für Gasgeräte Nur bei der Neuinstallation von Geräten zur Eintragung ins Prüfbuch.
Fahrzeugschein Wenn die Hauptuntersuchung in Verbindung mit der Gasprüfung gemacht wird.
Wohnwagen / Wohnmobil Logisch, sonst kann ja nichts geprüft werden.

Was wird bei der Gasprüfung kontrolliert?

  • Gaskasten und Halterungen
    Es wird geprüft, ob die Entlüftungsöffnungen im Gaskasten sauber und vorschriftsmäßig sind. Außerdem müssen die Befestigungen der Gasflaschen vorhanden sein und funktionieren. Ferner dürfen sich keine elektrischen Geräte und Verbindungen im Gaskasten befinden. Ausnahmen sind speziell für Gaskästen zugelassene Geräte.
  • Druckminderer und Druckschlauch
    Der Druckminderer und Druckschlauch wird auf Beschädigungen und Alter kontrolliert. Das Produktionsdatum darf zehn Jahre nicht überschreiten. Sollten sie älter sein, ist ein Austausch nötig.
  • Druckprüfung der Gasanlage
    Mithilfe eines Prüfgerätes wird Druck auf das Gassystem gegeben. Für 10 Minuten darf dieser Druck nur minimal absinken.
  • Sichtprüfung der Abgasrohre und Geräte
    Die Abgasrohre und Geräte werden auf offensichtliche Beschädigungen überprüft.
  • Funktion der Geräte
    Alle Gasgeräte werden auf ihre Funktion getestet. Hauptaugenmerk liegt hier auf den Zündsicherungen, welche beim ungewollten Erlöschen der Gasflamme die Gaszufuhr unterbrechen müssen.

Was kann ich im Vorfeld tun?

Damit die Gasprüfung ein Erfolg wird, lohnt es sich vorab ein paar Dinge zu prüfen und ggf. zu organisieren.

  • Prüfe vor Deinem Termin alle Geräte auf ihre Funktionstüchtigkeit
    Gerade nach längeren Standzeiten benötigen Heizung und Kühlschrank längere Überzeugungsarbeit, um sie zum Laufen zu bringen. Wenn sie bei Deinem Test funktionieren hast du schon mal die halbe Miete für deine Gasprüfung und du ersparst dem Prüfer das mühevolle Starten deiner Verbraucher.
  • Ist genug Gas in der Flasche?
    Ohne gefüllte Gasflasche, keine Prüfung. Deshalb solltest Du auf jeden Fall prüfen, ob genügend Gas in deiner Flasche vorhanden ist. Das Gleiche gilt natürlich für den Füllstand des Gastanks, falls er vorhanden ist.
  • Wie alt ist mein Druckregler und Gasschlauch?
    Auf dem Druckregler und Gasschlauch ist das Produktionsdatum vermerkt. Ist es älter als zehn Jahre, solltest du dir Ersatz besorgen und den Schlauch oder Druckregler austauschen oder austauschen lassen, sofern du deine Gasprüfung bei einer Prüforganisation machen lassen möchtest. Wenn du deine Prüfung beim Caravan Händler machen lässt, gibt es meist die Möglichkeit vor Ort seinen Regler und Schlauch tauschen zu lassen. Frag am besten bei deiner Terminvereinbarung nach.

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Welche Kosten fallen für die Gasprüfung an?

Die Preise variieren natürlich, je nachdem wo Du deine Gasprüfung machen lässt. Sie bewegen sich im Normalfall zwischen 25,- und 50,- Euro. Wie bei allen Dienstleistungen gilt, vorher den Preis abfragen, dann gibt es in Puncto Kosten auch keine bösen Überraschungen. Arm macht einen diese Investition auf keinen Fall. Für sich und seine Familie sollte man an diesen Kosten auf keinen Fall sparen.

Konsequenzen bei Nichtbeachtung

  • Bußgelder: Wer der Prüfpflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgelder staffeln sich wie folgt:

    • 15 Euro bei einer Fristüberschreitung von mehr als 2 bis zu 4 Monaten.

    • 25 Euro bei mehr als 4 bis zu 8 Monaten.

    • 60 Euro bei mehr als 8 Monaten.

  • Stilllegung des Fahrzeugs: Ohne gültige Gasprüfung kann das Fahrzeug stillgelegt werden.

  • Einschränkungen auf Campingplätzen: Einige Campingplätze haben angekündigt, Fahrzeuge ohne gültige Gasprüfung ab dem 20. Juni 2025 nicht mehr zuzulassen.

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