Norwegen gehört nicht zur EU, auch wenn das skandinavische Land sehr eng mit der Europäischen Union verbunden ist. Es gibt bestimmte Einreisebestimmungen, Einfuhrbestimmungen und vor allem Zollbestimmungen, die man einhalten sollte. Heute möchten wir Dich mit den wichtigsten Regeln vertraut machen, die Du bei deiner Einreise nach Norwegen wissen musst, um empfindlichen Strafen zu entgehen. Alle angegebenen Mengen gelten pro Person. Auch bei der Ausreise gibt es bestimmte Quoten zu beachten. Gerade wurde z. B. die Ausfuhrmenge von Fisch neu geregelt, worauf wir in unserem Beitrag ebenfalls eingehen werden.
Ist Norwegen in der EU?
Norwegen gehört nicht zur EU. Allerdings ist das skandinavische Land eng mit der Europäischen Union verbunden. Es gehört zu den sogenannten EWR Staaten und nimmt am Europäischen Binnenmarkt teil. Außerdem ist Norwegen Mitglied im Schengener Abkommen, wodurch es keine pauschalen Grenzkontrollen gibt. Die letzten beiden Beitrittsgesuche 1972 und 1994 wurden von den Wahlberechtigten Norwegern knapp verhindert.
Einreisebestimmungen Norwegen
Dank des Schengener Abkommens können wir meist ohne Passkontrolle nach Norwegen einreisen. Den Mitarbeitern vom Zoll steht es aber frei, trotzdem Grenzkontrollen durchzuführen. Du solltest auf jeden Fall einen Personalausweis oder einen Reisepass mit Dir führen. Ein vorläufiges Dokument berechtigt ebenfalls zur Einreise nach Norwegen.
Manche Banken und Behörden erkennen den Personalausweis nicht an, warum das Auswärtige Amt den Reisepass empfiehlt.
Am Grenzübergang befinden sich ein grüner Eingang und ein roter Eingang. Wie am Flughafen muss man den passenden Weg wählen.
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- Grün: Ich habe nichts zu verzollen oder anzumelden
- Rot: Ich führe Waren oder Devisen oberhalb der Freigrenzen ein.
Solltest Du ein Haustier mit Dir führen, musst Du den roten Eingang wählen und dein Tier anmelden. In unserem Beitrag Norwegen mit Hund findest Du weitere Infos.
Maximale Aufenthaltsdauer
Du darfst Dich als EU-Bürger für 3 Monate in Norwegen aufhalten. Solltest Du bereits vor Reiseantritt einen längeren Aufenthalt planen, musst Du dir spätestens nach 2 Wochen eine Aufenthaltsgenehmigung bei der Polizei besorgen.
Zollbestimmungen Norwegen
Wie wir bereits erwähnt haben, ist Norwegen kein EU Mitglied. Deshalb haben wir für Dich die wichtigsten norwegischen Zollbestimmungen zusammengefasst.
Grundlegend dürfen Waren nur bis zu einem maximalen Wert von 6000 NOK (ca. 670,- €) zollfrei eingeführt werden. Der selbe Wert gilt, wenn man Norwegen 24 Stunden lang verlassen hat, z. B. für ein paar Tage in den Nachbarländern. Sollte man unter 24 Stunden nach Ausreise wieder norwegischen Boden betreten (z.B. bei einem 4-stündigen Ausflug nach Finnland oder Schweden) dürfen nur noch Waren im Wert von 3000 NOK (ca. 335,- €) zollfrei eingeführt werden.
Solltest du mehr dabei haben, musst Du Zoll bezahlen. Du hast aber die Wahl, für welches Produkt du die Abgabe bezahlen möchtest. Wir sprechen hier im übrigen nicht von Dingen des persönlichen Bedarfs, wie Kleidung, Gepäck oder Reiseutensilien. Und auch dein Wohnmobil muss selbstverständlich nicht versteuert werden.
Devisen
Du darfst Geld im maximalen Gegenwert von 25.000 NOK einführen, das sind grob gerechnet 2.800 €. Alles, was darüber ist, muss beim Zoll angemeldet werden. Eingeschlossen sind auch Reisechecks und Geschenkgutscheine. Es werden keine Gebühren berechnet. Wenn man die Devisen allerdings nicht anmeldet und dabei erwischt wird, werden 20 % auf den Gesamtbetrag fällig.
Es besteht keine Notwendigkeit, seine gesamte Reisekasse in bar bei sich zu tragen. In Norwegen ist quasi überall Kartenzahlung möglich und auch am Bankautomaten kann man sich mit Bargeld versorgen.
Die Devisenregelung gilt auch bei der Ausreise.
Einfuhrbestimmungen Norwegen
Die Menge einiger Lebensmittel wird begrenzt. Manche Lebensmittel dürfen gar nicht eingeführt werden. Es gibt aber ausreichende Freigrenzen, um nicht mit leerem Kühlschrank in Norwegen anzukommen.
Insgesamt können pro Person 10kg Fleisch und Fleischwaren, Käse und Futtermittel zollfrei eingeführt werden (Nur aus EWR Staaten).
Lebensmitteleinfuhr nach Norwegen
Fleisch, Wurst und Käse
Du darfst bis zu 10 kg Fleisch, Wurst, Käse, Eier und Milchprodukte einführen. Vorausgesetzt, sie stammen aus einem EWR Land. Solltest Du z. B. aus Russland einreisen und dort Fleisch oder Käse gekauft haben, benötigst du ein Gesundheitszertifikat für die Produkte.
Hunde und Katzenfutter gehören nicht dazu und haben auch keine Mengenbeschränkung. Wer allerdings Hundefutter im Wert von über 6000 NOK im Fahrzeug hat, muss Zoll bezahlen (siehe Zollbestimmungen)
Landwirtschaftliche Produkte
Auch landwirtschaftliche Produkte gehören zu den insgesamt 10kg Lebensmittel für den Eigenbedarf. Dazu gehören jegliches Obst, Beeren und Gemüse, bis auf eine Ausnahme, Kartoffeln. Die EWR-Staaten Regelung greift auch hier.
Es könnte sein, dass bestimmte Lebensmittel kurzfristig von der Einfuhr ausgenommen werden. Nähere Infos gibt es beim norwegischen Amt für Lebensmittelsicherheit.
Des Weiteren gibt es noch Begrenzungen für Blumen und Pflanzenteilen. Folgende Mengen dürften bei der Einreise nach Norwegen maximal eingeführt werden.
- 25 Schnittblumen
- 3 kg Blumenzwiebeln und Blumenknollen
- 5 Topfpflanzen oder Zimmerpflanzen aus Europa
- 50 Päckchen Samen und Saatgut
Warum darf man keine Kartoffeln nach Norwegen einführen?
Es gibt bestimmte Krankheiten und Kartoffelpilze, die in Norwegen nicht vorkommen. Selbst durch achtlos weggeworfene Kartoffelschalen könnten diese Krankheiten verbreitet und ins Land gebracht werden.
Um eine Kontamination zu verhindern wird eine Einfuhr nur nach strengen Kontrollen erlaubt. Das Ganze kann aber nur im Labor geprüft werden. Der Aufwand wäre für einen Sack Kartoffeln einfach zu groß und außerdem gibt es in Norwegen auch leckere Kartoffeln zu kaufen.
Zollbestimmungen für Alkohol
Wie Du vielleicht in meinem Beitrag Preise in Norwegen gelesen hast, ist gerade Alkohol sehr teuer. Du darfst nur eine bestimmte Menge zollfrei einführen. Interessant ist auch, dass Bier erst ab 18 und alles über 22 % vol. ab 20 Jahren eingeführt werden darf. Getränke über 60 % vol. dürfen generell nicht eingeführt werden. Der Strohrum muss also zuhause bleiben.
Freigrenzen für die zollfreie Einfuhr von Alkohol
- 1 Liter Schnaps zwischen 22 und 60 % Alkoholgehalt.
- 1,5 Liter Wein zwischen 2,5 und 22 %.
- 2 Liter Bier, Biermixgetränke ab 2,5 % (auch Starkbier). 2 Liter Alcopops bzw. Cidre zwischen 2,5 und 4,7 % Alkoholgehalt.
- 200 Zigaretten oder 250 g Tabak, Schnupftabak, Kautabak oder andere Tabakwaren.
- 200 Blatt Zigarettenpapier.
Es ist teilweise möglich, Bier in Wein oder Alkohol in Tabakwaren zu wandeln. So kann man für einen Liter Schnaps auch 1,5 Liter Wein, Bier oder Cidre zollfrei einführen. Aber auch Wein kann 1:1 in Bier umgewandelt werden. Es ist aber nicht möglich, die Biermenge auf Schnaps umzurechnen.
Wenn man Nichtraucher ist, darf man die Tabakfreigrenze in 1,5 Liter Bier oder Wein umwandeln. Umgekehrt geht das aber nicht.
Höchstmengen, wenn der Alkohol verzollt wird
Folgende Einreisebestimmungen bzw. Zollbestimmungen gelten, wenn man mehr als die zollfreie Menge an Alkohol und Tabakwaren einführen möchte. Die Preise in Euro können variieren, je nach Wechselkurs.
- Bier und alkoholische Getränke zwischen 2,5 und 4,7 % sind auf 27 Liter begrenzt. Pro Liter werden 20 NOK (2,30 €) fällig, bzw 7 NOK pro 0,33 Liter Dose.
- Getränke zwischen 4,7 und 15 % vol. werden mit 60 NOK (7,- €) oder pro Flasche mit 45 NOK (ca. 5,-€) verzollt. Auch hier ist die Höchstmenge 27 Liter.
- Zwischen 15 und 22 % sind 115 NOK (ca. 13,-€) pro Liter oder 85 NOK (9,- €) pro Flasche fällig. Maximal 27 Liter darf man im Gepäck haben.
- Bei den “harten Sachen” wird die Grenze bei 4 Liter gezogen. 325 NOK (ca. 36,- €) kostet der Liter und der Flaschenpreis liegt bei 230 NOK (ca. 26,- €).
- Es sind insgesamt 400 Zigaretten erlaubt, welche pro 100 Stück mit 290 NOK (ca. 32,- €) berechnet werden.
- Zigarettenpapier und Hülsen sind ebenfalls auf 400 Stück begrenzt. Der Preis liegt bei 5 NOK (0,60 €) je 100.
- Zigarillos, Zigarren und Rauchtabak werden nach Gewicht besteuert. Bei 500 g wird der Riegel vorgeschoben. Pro 100 g hat man 290 NOK (32,- €) zu bezahlen.
- Bei Schnupf- oder Kautabak wird es günstiger. Die 500 g Grenze ist auch hier gültig. Die Zollgebühren belaufen sich auf 120 NOK (13,- €) pro 100 g.
Zollgebühren berechnen und Umwandlung der Freigrenzen
Die norwegische Zollbehörde bietet eine App zum Download an, mit der man mit den Zahlen jonglieren kann. Unter anderem ist es möglich die Zollgebühren zu berechnen und online zu begleichen. Sollte man vorab planen Alkohol oder Tabak oberhalb der Freigrenze einzuführen, spart man sich den Weg zum norwegischen Zoll.
Was darfst Du ohne Genehmigung bei der Einreise nach Norwegen nicht dabei haben?
- Kartoffeln,
- Drogen,
- Giftstoffe,
- Medikamente (kleine Mengen für den persönlichen Gebrauch sind erlaubt. Solltest Du viele Medikamente benötigen, kann eine Bestätigung vom Arzt hilfreich sein).
- Waffen und Munition,
- Feuerwerkskörper,
- Vögel, exotische Tiere, Säugetiere (Haustiere müssen immer angemeldet werden. Mehr Infos im Beitrag Norwegen Urlaub mit Hund),
- Pflanzen oder Teile davon, die für den Anbau bestimmt sind.
Ausreisebestimmungen Norwegen
Wie bereits erwähnt, gilt die Devisenregelung auch bei der Ausreise. Dass keine geschützten Tiere, Kunst oder andere Gegenstände von historischem Wert über die Grenze gebracht werden dürfen, versteht sich von selbst.
Nebenbei ist eine Ausfuhr von Waren mit einem Wert von über 5000NOK pro Person nur gestattet, wenn eine Zollerklärung vor der Grenzüberschreitung vorliegt.
Da aber auch viele zum Angeln nach Norwegen fahren, gibt es für die Ausfuhr von Fisch ebenfalls klare Regelungen.
Update: Ausfuhrquote von Fisch
Die Ausfuhrquote von Fisch wurde von der Zollbehörde angepasst. So dürfen nur noch 10 kg Fisch oder Fischprodukte, welche selbst gefangen wurden, ausgeführt werden.
Auch Trophäenfische gehören jetzt zu dieser Quote.
Süßwasserfische wie Lachs oder Forelle sind nach wie vor von dieser Beschränkung ausgenommen.
Sollte unter der Leitung eines registrierten Fischereibetriebs selbst geangelt worden sein, können bis zu 20 kg ausgeführt werden. In diesem Fall ist aber ein Nachweis erforderlich.
Gekaufter Fisch oder Fischprodukte unterliegen ebenfalls nicht diesen Quoten. Bei Bedarf ist aber auch hier ein Nachweis in Form einer Rechnung oder einer Bestätigung des Betriebs vorzulegen.
An die Spielregeln halten.
Man sollte sich wirklich an die Zollbestimmungen und Einreisebestimmungen halten. Wen man gegen die Regeln verstösst, ist man nicht gerade zimperlich, was die Höhe der Strafen anbelangt.